Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind Bestandteil aller Verträge über Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen HBT-ISOL AG („HBT-ISOL“, „wir“, oder „uns“) und Kunden. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich auf Basis dieser AGB. Bei Komplettlösungen (d.h. Materialverkauf inkl. Dienstleistungen wie z.B. Berechnungen, Montage, Qualitätssicherung, Beratung) gelten zudem die ergänzenden Bestimmungen („Ergänzungen und Angaben zum Leistungsumfang“). Bei allfälligen Widersprüchen gelten die Bestimmungen in folgender Reihenfolge: Unsere Offerte an den Kunden; Ergänzungen und Angaben zum Leistungsumfang; diese AGB.


2. Allgemeines

Von diesen AGBs abweichende Bedingungen gelten nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich offerieren oder akzeptieren. Besondere Vertrags- oder Einkaufsbedingungen von Kunden gelten somit nicht, sofern wir diese nicht schriftlich akzeptiert haben. Ebenso bedürfen individuelle Erklärungen, Auskünfte, Ratschläge, Empfehlungen sowie etwaige Kulanzabsprachen und der Abschluss selbständiger Beratungsverträge zur Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von uns.

Bei Widersprüchen zwischen der deutschen, französischen oder italienischen Fassung dieser AGB geht die deutsche Fassung vor.


3. Offerten und Vertragsabschluss

Wir erstellen auf Anfrage des Kunden oder eine Ausschreibung hin eine schriftliche Offerte. Die in der Offerte angegebenen Preise sind für uns bis zum Ablauf der Angebots-Annahmefrist verbindlich. Nach Ablauf der Frist sind Preisänderungen möglich.

Eine Offerte gilt als angenommen, sobald der Kunde sie innerhalb der genannten Annahmefrist unterzeichnet retourniert oder via E-Mail Annahme erklärt hat. Eine von der Offerte abweichende Bestellung des Kunden oder eine Bestellung nach Ablauf der Annahmefrist gilt als neues Vertragsangebot durch den Kunden.

Die Bestellung eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot und gilt unsererseits als angenommen, wenn wir dem Kunden die Bestellung innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich oder via E-Mail bestätigen, oder, falls keine individuelle Auftragsbestätigung erfolgt, mit dem Versand der bestellten Produkte innert der siebentägigen Frist.


4. Telefonische Bestellungen

Bei telefonischen Bestellungen bestätigen wir dem Kunden die Bestellung schriftlich oder via E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns zugesandte Auftragsbestätigung umgehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen und bei Unstimmigkeiten sofort zu widersprechen. Aus Gründen der Qualitätssicherung können Telefongespräche aufgezeichnet werden.


5. Mitwirkungspflicht des Kunden

Um eine individuelle Beratung und korrekte Berechnung für ein konkretes Projekt sicherzustellen ist der Kunde verpflichtet, uns möglichst frühzeitig – wenn möglich bereits vor Vertragsabschluss – über alle konkreten Umstände und Besonderheiten des Projekts und über notwendige spezielle Vorkehrungen aufzuklären und diese zu dokumentieren. Der Kunde ist verpflichtet uns Zugang zu den Daten zu beschaffen und uns auf Verlangen eine Kontaktperson anzugeben.

Der Kunde unterstützt uns in allen Belangen, die für eine vertragsgemässe Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Verzögerungen und Mehraufwand durch unvollständige oder falsche Informationen über das konkrete Projekt, resp. Verletzung der Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden.


6. Technische Daten und Dokumentationen

Unsere Produkte werden in der Regel mit technischen Spezifikationen und Dokumentationen (Verlegeanleitungen und/oder Einbauvorschriften, bauseitige Voraussetzungen, technisches Datenblatt, Angaben zu den Tragwiderständen, usw.) geliefert. Es ist jeweils die neuste Ausgabe massgebend (abrufbar auch unter http://www.hbt-isol.com). Die angegebenen Daten gelten nur für Original-Produkte von HBT-ISOL.

Alle technischen Spezifikationen sowie Abbildungen in Katalogen, Produktbeschreibungen, Vorschläge und Beispiele in HBT-ISOL Dokumentationen entsprechen unseren aktuellen Kenntnissen und beziehen sich auf Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er, sein Planer, Architekt oder Bauherr alle Elemente und Umstände des konkreten Projekts angemessen berücksichtigt und die technischen Spezifikationen fachgemäss sowie unter Berücksichtigung einschlägiger Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) anwendet. Aus einer HBT-ISOL Dokumentation kann in keinem Fall eine Empfehlung für den konkreten Einzelfall abgeleitet werden. Eine HBT-ISOL Dokumentation ist jeweils in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen. Einzelaussagen (z.B. einzelne Seiten) dürfen nicht isoliert interpretiert werden. Aus einer HBT-ISOL Dokumentation kann keine Haftung abgeleitet werden.


7. Preise

Für den Kauf und die Bestellung von Produkten und Dienstleistungen gelten in der Regel die angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung in Schweizer Franken (CHF). Die Preise verstehen sich netto ab HBT-ISOL. Preisänderungen bleiben vorbehalten, solange noch kein rechtsgültiger Vertrag mit uns zustande gekommen ist. Zusätzlich behalten wir uns das Recht vor, die vereinbarten Preise nach beliebigem Ermessen neu festzusetzen, wenn seit dem Vetragsabschluss eine wesentliche Erhöhung für Rohstoffe und/oder Energie um mehr als 5% netto eintritt.

In den Preisen nicht inbegriffen sind Bearbeitungs- und Versandkosten (insbesondere Verpackungs- und Transportkosten) oder Mindermengenzuschläge. Für Bestellungen mit Netto-Warenwert unter CHF 300.- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 50.- erhoben.

Die in der Preisliste aufgeführten Gebindegrössen sind Standardgrössen; für spezielle Gebindegrössen wird ein Zuschlag verrechnet.


8. Lieferungen

Die in der Offerte angegebenen Lieferfristen oder Fertigstellungstermine sind unverbindliche Schätzungen. Sämtliche Fristen stehen unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse. Wird die Lieferung durch Ereignisse behindert, die wir nicht beeinflussen können, wie z.B. durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, verlängern sich Lieferfristen oder Fertigstellungstermine um die Dauer dieser Behinderungen. Ausserdem können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn die Produkte noch nicht geliefert sind und innerhalb einer angemessen verlängerten Lieferfrist mangels Verfügbarkeit auch nicht beschafft werden können.

Zuschläge für Eillieferungen gehen zu Lasten des Kunden.

Die Zufahrt zum Abladeort muss bei jeder Witterung auch für schwere Transportfahrzeuge zugänglich sein. Der Ablad hat unverzüglich zu erfolgen und obliegt dem Kunden. Wartezeiten eines Lieferfahrzeuges werden dem Kunden verrechnet.

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Wir organisieren den Transport der Produkte nach eigenem Ermessen, wobei Sonderwünsche des Kunden soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Versandkosten sowie logistische Zusatzleistungen gehen zu Lasten des Kunden soweit es sich hierbei nicht um Kosten einer Ersatzlieferung wegen eines Mangels handelt.

Eine Versicherung ist vom Kunden gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten.

Versandfertig gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich abzurufen. Geschieht dies nicht, können wir die Ware auf Kosten des Kunden einlagern.


9. Zahlungsbedingungen

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden zurückgefordert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen 5% p.a. Muss nach Ablauf der Zahlungsfrist gemahnt werden, fallen Mahngebühren an (1. Mahnung: CHF 0.-; 2. Mahnung CHF 0.-; 3. Mahnung: CHF 15.-) die vom Kunden zu tragen sind.

Bei Überschreitung einer vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf Zinsen und Kosten und sodann der jeweils ältesten Forderung von uns gegenüber dem Kunden angerechnet. Der Kunde ist nur dann berechtigt, eine Zahlung zurückzubehalten oder mit einer Gegenforderung zu verrechnen, wenn die Gegenforderung von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

Wir bleiben Eigentümer der von uns gelieferten Ware bis diese vollständig bezahlt ist. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Wir sind berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.


10. Rücksendungen

Bestehen keine Gewährleistung- oder Rücktrittsrechte, so bedürfen Rücksendungen von Produkten unserer schriftlichen Einwilligung. Eine solche Einwilligung kommt nur in Betracht bei Produkten, die bei uns auf Lager gehalten werden. Eine Einwilligung gilt als nicht erteilt, wenn sich das Produkt nicht in einwandfreien Zustand befindet. Die Kosten der Rücksendung an unserer Adresse trägt der Kunde. Eine Rückvergütung des bezahlten Nettopreises erfolgt nach Massgabe der Einwilligungserklärung, wobei dieser um mindestens 25% gekürzt (Rücknahme, Kontroll- und allg. Bearbeitungsgebühr) wird.

Individuell hergestellte oder speziell zugeschnittene Produkte wie z.B. Treppenlager, Elastomerzuschnitte usw. oder Produkte, die durch den Kunden beschädigt wurden, werden in keinem Fall zurückgenommen.


11. Untersuchungs- und Rügepflicht

Unsere Lieferungen, Dienstleistungen und diesbezüglichen Rechnungen hat der Kunde nach Empfang oder Ablieferung zu prüfen und etwaige Mängel oder Fehler unverzüglich schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach deren Aufdeckung zu melden. Als unverzüglich gilt die Meldung, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Meldung genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel sowie Falsch- und Minderlieferungen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Meldung genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemässe Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Gewährleistung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

Transportschäden oder Verluste hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen und in einem mit diesem gemeinsam errichteten Protokoll festzuhalten.

Der Kunde darf die Entgegennahme von Lieferungen und Dienstleistungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern. Wir behalten uns vor, die Beanstandung durch unsere Mitarbeiter überprüfen zu lassen.


12. Gewährleistung

Sofern unsere Produkte oder Leistungen einen Mangel aufweisen, steht uns das Wahlrecht zu, ob wir eine Nachbesserung vornehmen wollen oder dem Kunden das mangelhafte Produkt (gegen Rückgabe der mangelhaften Produkte) ersetzen wollen.

Insbesondere hat der Kunde kein Wahlrecht betreffend der Geltendmachung des Nachbesserungsrecht. Das Recht des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, Wandelung und/oder Minderung zu verlangen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Unsere Produkte dürfen nicht für andere als die von uns empfohlenen Zwecke oder in Kombination mit Produkten, die für den Zweck nicht geeignet sind, verwendet werden. Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsere Produkte von Dritten verändert werden oder Produkte von Dritten in unsere Produkte eingebaut werden.

Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind sodann sämtliche Beanstandungen, deren Ursprung nicht auf mangelhaftes Material, Konstruktionsfehler (sofern und soweit wir für die Konstruktion zuständig waren) oder schlechte Verarbeitung unsererseits zurückzuführen sind. Dazu gehören insbesondere normale Abnutzung/Verschleiss (einschliesslich Erosion oder Korrosion), unsachgemässe Wartung, fehlerhafte Montage oder Nichtbeachtung der Einbauvorschriften, fehlerhafte Berechnungen des Kunden oder Dritter oder andere Gründe welche ausserhalb unserer Kontrolle liegen.


13. Haftung

Eine Haftung für über die in Ziffer 12 genannten Gewährleistungsansprüche wird (mit Ausnahme von Absicht oder grober Fahrlässigkeit) ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir haften insbesondere nicht für allfälligen weiteren Schaden (z.B. Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Gewinns, Nutzungsentschädigung, mittelbare Schäden sowie Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, indirekter Schäden und Folgeschäden und/oder über den Ersatz des Lieferungsgegenstandes hinausgehende Schadensbehebungskosten).

Die Kenntnis der für die Verwendung unserer Produkte einschlägigen Vorschriften (insb. SIA-Normen, DlN-Normen und Baurecht) sowie die Prüfung etwaiger Vorgaben Dritter (z.B. Planer, Bauherren) ist in jedem Falle Sache unserer Kunden. Wir lehnen jegliche Haftung für Schäden ab, die infolge Nichtbeachtung dieser Vorschriften bzw. Vorgaben entstehen können.


14. Verjährung der Ansprüche

Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferung der Ware resp. Ablieferung des Werks, auch wenn Mängel erst später entdeckt werden. Für erbrachte Dienstleistungen und Reparaturen beträgt die Frist ebenfalls 12 Monate ab Abschluss der Dienstleistungserbringung oder der Reparatur.


15. Höhere Gewalt, Rohstoff-Verknappung

Wir haften nicht für Nichterfüllung, Verlust, Schaden oder Verzögerung, die auf höhere Gewalt wie insbesondere Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Epidemie, Streik oder Arbeitsniederlegung, Regierungsmassnahmen sowie Handlungen des Kunden, Transportverzögerungen, die Unfähigkeit, notwendige Arbeitskräfte oder Materialien von den üblichen Quellen zu beziehen, oder andere ausserhalb der normalen Kontrolle von HBT-ISOL liegende Gründe zurückzuführen sind. Im Falle einer Leistungsstörung aus einem derartigen Grund wird der Liefertermin oder die Fertigstellungszeit verlängert, um der verlorenen Zeit Rechnung zu tragen. Dauern die vorgenannten Ereignisse länger als sechs Wochen an, so sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Wahrung einer Frist von sieben Tagen schriftlich bei der jeweils anderen Partei zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.


16. Immaterialgüterrechte

Alle von uns entwickelten Zeichnungen, Modelle, Berechnungen, EDV-Daten auf Datenträgern und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von uns weder ganz noch teilweise abgezeichnet, reproduziert, kopiert oder an Dritte weitergeleitet werden. Sämtliche Immaterialgüterrechte, die wir uns im Zusammenhang mit der Herstellung von Produkten oder der Erfüllung von Dienstleistungen aneignen oder von Dritten erwerben bleiben in unserem ausschliesslichen Eigentum.

Wer vorsätzlich Offerten, Berechnungen oder Pläne unbefugt verwertet macht sich strafbar (Art. 5 i.V.m. Art. 23 UWG).


17. Datenschutz

Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten die zur Durchführung vorvertraglichen Massnahmen, für die Erfüllung des Vertrages sowie die Abwicklung von Bestellungen, Reparaturen, und sonstigen Dienstleistungen sowie zur Pflege der Beziehung zum Kunden benötigt werden, zu. Der Kunde kann die Einwilligung jederzeit in Textform uns gegenüber widerrufen, wodurch die Rechtmässigkeit der bis zur Widerrufung erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte zu Werbezwecken findet nicht statt.


18. Änderungen

Die jeweils aktuelle Fassung der AGBs kann unter: www.hbt-isol.ch abgerufen werden. Grundsätzlich gelten die AGB’s, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden in Kraft sind. Werden bei laufenden Verträgen die AGBs geändert, so teilen wir dies den betroffenen Kunden mit. Sofern innert sieben Arbeitstagen kein Widerspruch zu den geänderten AGBs erhoben wird, gelten die geänderten AGB.


19. Salvatorische Klausel

Die ganze oder teilweise Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen nicht. Ungültige oder unwirksame Bestimmungen sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die ihrer rechtlichen oder wirtschaftlichen Bedeutung möglichst entsprechen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn diese AGB eine Lücke aufweisen.


20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Die Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPRG) sowie des UN-Kaufrechts (CISG) werden hiermit explizit ausgeschlossen.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das am Sitz von HBT-ISOL zuständige Gericht.

Gültig ab 5.5.2021